Kurzantwort

Das Wichtigste in drei Punkten

  • 20 % Eigenmittel sind eine verbreitete Modellannahme – keine Finanzierungszusage.
  • Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen gemäss Mindeststandard aus Mitteln ausserhalb der 2. Säule stammen.
  • Liegt der Kaufpreis über dem Belehnungswert, ist die Differenz zusätzlich mit harten Eigenmitteln zu decken.

Eigenkapital und Belehnungswert trennen

Für eine erste Rechnung wird oft angenommen, dass eine Bank bis zu 80 % des Belehnungswerts finanziert. Das ergibt rechnerisch 20 % Eigenmittel. Die effektive Limite hängt jedoch von Bank, Objekt, Tragbarkeit und Kundensituation ab.

Massgebend ist nicht zwingend der Kaufpreis. Nach dem Niederstwertprinzip entspricht der Belehnungswert höchstens dem tieferen Wert aus Marktwert und Kaufpreis. Ein Mehrpreis über dem von der Bank anerkannten Wert muss zusätzlich aus Eigenmitteln finanziert werden.

Was als harte Eigenmittel gilt

Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen nach dem anerkannten Mindeststandard aus Mitteln stammen, die nicht aus Vorbezug oder Verpfändung der 2. Säule kommen. Möglich sind beispielsweise freie Ersparnisse oder Guthaben der Säule 3a; die Anerkennung prüft das finanzierende Institut.

Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen nur für selbstbewohntes Wohneigentum eingesetzt werden. Ein Vorbezug kann Alters-, Invaliditäts- oder Hinterlassenenleistungen beeinflussen und sollte deshalb nicht isoliert als Finanzierungstrick betrachtet werden.

Eigenkapital ist nur die erste Prüfung

Zusätzlich zum Eigenkapital müssen Kaufnebenkosten und eine Liquiditätsreserve eingeplant werden. Je nach Kanton werden diese Kosten nicht oder nur teilweise finanziert.

Selbst bei ausreichenden Eigenmitteln kann die Finanzierung an der Tragbarkeit scheitern. Banken rechnen dafür mit nachhaltigem Einkommen und kalkulatorischen Wohnkosten, nicht nur mit dem heute bezahlten Hypothekarzins.

Formel

So wird die Orientierung berechnet

Eigenmittel = Kaufpreis − 80 % × Belehnungswert

Immovesto verwendet 80 % als verbreitete Modellannahme. Belehnungswert = tieferer Wert aus Kaufpreis und bankseitig anerkanntem Marktwert.

Nachvollziehbares Beispiel

KaufpreisCHF 900'000
Anerkannter BelehnungswertCHF 850'000
Modellhypothek (80 %)CHF 680'000
Benötigte EigenmittelCHF 220'000
Davon mindestens ausserhalb 2. SäuleCHF 85'000

Methodik und Grenzen

Berücksichtigt

  • Kaufpreis und angenommener Belehnungswert
  • Übliche 80-Prozent-Modellbelehnung
  • Mindestanteil ausserhalb der 2. Säule

Nicht berücksichtigt

  • Individuelle Banklimiten
  • Tragbarkeit und Bonität
  • Kaufnebenkosten sowie Vorsorgefolgen

Primärquellen

Offizielle Grundlagen

  1. Schweizerische BankiervereinigungMindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen ↗gültig seit 1. Januar 2025
  2. Bundesamt für SozialversicherungenWohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge ↗

Quellen geprüft am 25. August 2026. Externe Institutionen bestätigen oder sponsern Immovesto dadurch nicht.

Selbst berechnen

Mit den eigenen Zahlen prüfen

Nutzen Sie den Rechner mit Ihren Annahmen und vergleichen Sie zusätzlich ein vorsichtiges Szenario.

Eigenkapitalbedarf berechnen
Redaktionelle Verantwortung

Erstellt und recherchiert von Tim Pontoni nach der dokumentierten Immovesto-Methodik. Noch nicht extern fachlich geprüft. Mehr zur Redaktion und Methodik →

Hinweis

Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ist keine Finanz-, Anlage-, Immobilien-, Steuer- oder Rechtsberatung.