Kurzantwort
Das Wichtigste in drei Punkten
- Vergleichen Sie die jährlichen Modellkosten mit dem heutigen und dem erwarteten späteren Bruttoeinkommen getrennt.
- Weniger Hypothek senkt Kosten, verbraucht aber flüssige Mittel; die Reserve gehört zur Planung.
- Ein Drittel Bruttoeinkommen dient hier nur als Beispiel, nicht als gesetzliche Grenze oder Finanzierungszusage.
Warum dieselbe Hypothek später schwerer wiegen kann
Mit der Pensionierung fällt der Erwerbslohn weg. AHV, Pensionskassenrente und andere regelmässige Einkünfte können in der Summe deutlich tiefer sein. Darum kann die Belastungsquote steigen, obwohl die Hypothek und der verwendete Zinssatz unverändert bleiben.
Hier geht es um den konkreten Vorher-Nachher-Vergleich. Wer noch mehrere Jahre Zeit hat und zuerst Rückzahlungen, Fälligkeiten oder Reserven planen möchte, findet im Ratgeber «Hypothek fünf Jahre vor der Pensionierung planen» den passenden Einstieg.
Welche Einkommen in den Vergleich gehören
Geben Sie das heutige nachhaltige jährliche Bruttoeinkommen separat ein. Für die Zeit nach der Pensionierung addieren Sie nur erwartete jährliche AHV, Pensionskassenrente und weitere regelmässige Einkünfte. Die AHV können Sie anhand eines Rentenvorausberechnungs- oder Schätzverfahrens abklären; die Pensionskasse gibt auf dem Vorsorgeausweis Auskunft über die voraussichtlichen Leistungen.
Die Angaben sind Schätzungen, keine garantierten Bankwerte. Ein einmaliger Bezug von Pensionskassenkapital ist keine jährliche Rente. Falls Kapital bezogen und zur Rückzahlung der Hypothek eingesetzt wird, muss die anschliessend tiefere Rente in der Rechnung berücksichtigt werden – sonst würde derselbe Betrag doppelt helfen.
Rechnung mit denselben Annahmen
Unser Rechner verwendet für beide Zeitpunkte denselben kalkulatorischen Zinssatz und denselben Unterhaltsansatz. Der Modellzins ist ein vorsichtiger Stresstest; er ist nicht zwingend der effektive Vertragszins, den Sie heute bezahlen. Unterhalt und Nebenkosten werden auf dem eingegebenen Belehnungswert berechnet.
Zusätzlich zeigt die vereinfachte Rechnung eine lineare Amortisation des Hypothekaranteils oberhalb von zwei Dritteln des Belehnungswerts über 15 Jahre. Die 15 Jahre werden für jeden Zeitpunkt nur als Modellannahme neu angesetzt: Das ist keine Aussage, dass nach der Pensionierung eine neue 15-jährige Amortisationsfrist gewährt wird. Wie eine Bank Ihre individuelle Finanzierung beurteilt, muss sie selbst entscheiden.
Was der Vergleich über Rückzahlung und Reserve zeigt
Im Beispiel sinkt die Hypothek von CHF 650'000 auf CHF 550'000, also um CHF 100'000. Dadurch fallen im Stressmodell nach der Pensionierung weniger Zins und keine modellierte Amortisation des Anteils oberhalb von zwei Dritteln an. Trotzdem ist die Quote höher, weil das jährliche Einkommen von CHF 160'000 auf CHF 70'000 sinkt.
Die CHF 100'000 Rückzahlung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Prüfen Sie, wie viel frei verfügbares Geld danach für Reparaturen, Alltag, Pflege und unerwartete Ausgaben bleibt. Eine höhere Rückzahlung ist keine automatische Empfehlung; sie kann die laufende Belastung senken und zugleich Ihre Liquidität verschlechtern.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
Die FINMA zeigt in einem Beispiel für selbstgenutztes Wohneigentum eine Brutto-Tragbarkeitsgrösse um ein Drittel. Das ist hier nur eine illustrative Vergleichslinie, kein Schweizer Gesetz und weder Zusage noch Ablehnung einer Bank. Andere Institute verwenden eigene Zinssätze, Unterhaltsannahmen, Einkommen oder Regeln zur Amortisation.
Auch die Einkommensbasis kann abweichen: Raiffeisen beschreibt beispielsweise eine interne Prüfung nach Pensionierung mit Nettorenten. Unsere Bruttoquote ist deshalb bewusst ein einheitlicher Vorher-Nachher-Vergleich und keine Prognose für einen bestimmten Kreditgeber.
Nehmen Sie für ein Gespräch den Belehnungswert, beide Einkommensszenarien, Angaben zur Hypothek und einen realistischen Liquiditätspuffer mit. Fragen Sie ausdrücklich, welches Einkommen die Bank nach Pensionierung anerkennt, ob und wann eine Amortisation verlangt wird und wie viel Reserve übrig bleiben sollte.
Wer noch einige Jahre bis zur Pensionierung hat, kann zuerst Hypothek, Amortisation und Liquiditätsreserve frühzeitig planen →
Formel
So wird die Orientierung berechnet
Quote = (Hypothek × Modellzins + Belehnungswert × Unterhaltssatz + max(0, Hypothek − ⅔ Belehnungswert) ÷ 15) ÷ jährliches BruttoeinkommenDie Formel wird für heute und nach der Pensionierung mit derselben Zins- und Unterhaltsannahme gerechnet. Nur Einkommen und geplante Hypothek unterscheiden sich. Die Modellamortisation ist eine Vereinfachung.
Nachvollziehbares Beispiel
Methodik und Grenzen
Berücksichtigt
- Jährliches heutiges und erwartetes späteres Bruttoeinkommen
- Zwei Hypothekarbeträge und ein gemeinsamer Belehnungswert
- Kalkulatorischer Zins, Unterhaltsansatz und vereinfachte lineare Amortisation
Nicht berücksichtigt
- Tatsächlicher Hypothekarzins, Vertragslaufzeiten und zukünftige Zinssätze
- Individuelle Bankprüfung, Steuern und übrige Verpflichtungen
- Wirkung eines Kapitalbezugs auf die Pensionskassenrente, Liquiditätsreserve und Sanierungen
Primärquellen
Offizielle Grundlagen
- FINMAFaktenblatt Hypothekarmarkt ↗Beispiele zur Tragbarkeitsrechnung, nicht individuelle Bankvorgaben
- Bundesamt für SozialversicherungenIn Rente gehen ↗AHV-Vorausberechnung und Informationen zum Vorsorgeausweis
- AHV/IV-InformationsstelleOnline-Rentenschätzung ESCAL ↗Schätzung statt verbindlicher Rentenzusage
- Schweizerische BankiervereinigungMindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen ↗Ziffer 2.2: Abbau auf zwei Drittel innert maximal 15 Jahren; gültig seit 1. Januar 2025
- Raiffeisen SchweizPensionsberatung und Eigenheim ↗Beispiel einer internen Beurteilung von Nettorenten im Ruhestand, Seite 3
Quellen geprüft am 7. Oktober 2026. Externe Institutionen bestätigen oder sponsern Immovesto dadurch nicht.
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Tragbarkeit heute und im Ruhestand vergleichenErstellt und recherchiert von Tim Pontoni nach der dokumentierten Immovesto-Methodik. Noch nicht extern fachlich geprüft. Mehr zur Redaktion und Methodik →
Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ist keine Finanz-, Anlage-, Immobilien-, Steuer- oder Rechtsberatung.